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Sachbezug E-Auto Österreich: Was sich ab 2027 ändert

Das Ende der Sachbezugsbefreiung naht

Bisher war es einer der größten Steuervorteile für E-Dienstwagen in Österreich: 0 € Sachbezug. Wer einen Elektro-Firmenwagen privat nutzte, zahlte dafür keinen Cent Lohnsteuer. Damit soll ab 2027 Schluss sein.

Im Rahmen des Doppelbudgets 2027/2028 plant die österreichische Bundesregierung, einen Sachbezug auch für privat genutzte Elektro-Firmenwagen einzuführen.

Die geplanten Sätze

JahrSachbezug E-AutoSachbezug Verbrenner
2026 (aktuell)0 %1,5–2 %
2027 (geplant)0,375 %1,5–2 %
2028 (geplant)0,75 %1,5–2 %

Die Prozentsätze beziehen sich auf die Anschaffungskosten pro Monat.

Was das konkret bedeutet

Bei einer angenommenen Bemessungsgrenze von 48.000 € läge der maximale monatliche Sachbezug für E-Autos:

  • 2027: bis zu 180 €/Monat
  • 2028: bis zu 360 €/Monat

Zum Vergleich: Ein Verbrenner mit gleichem Wert käme auf bis zu 720–960 €/Monat. E-Autos bleiben also weiterhin deutlich günstiger.

Was bleibt unverändert?

Die anderen Steuervorteile für E-Autos in Österreich bleiben (Stand heute) bestehen:

  • NoVA: Weiterhin vollständige Befreiung (Verbrenner: 5–30 %)
  • Vorsteuerabzug: Voll bis 40.000 €, anteilig bis 80.000 € Anschaffungspreis
  • Investitionsfreibetrag: Allerdings sinkt der erhöhte Satz von 22 % zum 31.12.2026 auf 15 %

Was sich bereits geändert hat

Nicht alle Änderungen liegen in der Zukunft: Seit 1. April 2025 ist die motorbezogene Versicherungssteuer auch für Elektroautos fällig. Die frühere Befreiung wurde aufgehoben.

Kritik aus der Branche

Laut einer aktuellen Branchenumfrage bremsen bereits 71 % der Unternehmen ihre E-Auto-Beschaffung ein oder stellen sie infrage. Kritiker warnen, dass die Änderung die Verkehrswende ausbremst. Die Regierung erwartet Mehreinnahmen von rund 75 Millionen Euro (2027) bzw. 160 Millionen Euro jährlich (ab 2028).

Status: Noch nicht final beschlossen

Wichtig: Es handelt sich aktuell um einen Entwurf im Rahmen des Doppelbudgets 2027/2028. Details – insbesondere die genaue Bemessungsgrenze – gelten noch als offen und können sich ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel sobald die finale Regelung beschlossen ist.

Was bedeutet das für V2H?

Die Sachbezugsänderung betrifft die Privatnutzung von Firmenwagen – nicht die V2H-Funktionalität selbst. Wer sein E-Auto als Hausspeicher nutzt, profitiert weiterhin von der Ersparnis durch Eigenverbrauch. Der steuerliche Vorteil beim Firmenwagen wird kleiner, aber bidirektionales Laden bleibt wirtschaftlich attraktiv.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für deine individuelle Situation wende dich an einen Steuerberater.